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Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz der Virtuellen Poststelle eGo-MAIL

1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation:

Der Zweckverband eGo-Saar und die Kommunalverwaltungen des Saarlandes bieten mit dem virtuellen Briefkasten eGo-MAIL die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit den Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Sollte es sich um sensible und vertrauliche Daten handeln, kann man zur Übermittlung auch die Virtuelle Poststelle nutzen.

Der Zweckverband eGo-Saar eröffnet diesen Zugang für die elektronische Kommunikation nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen.

Unseren virtuellen Briefkasten eGo-MAIL können Sie hier kostenlos downloaden.

Grundsätze der elektronischen Kommunikation: