Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Beginn: Voraussichtlich 2008

Ziel:

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie entspringt der Lissabon-Strategie der EU, die zum Ziel hat, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

Unter anderem bestimmt Artikel 6 der EU-Dienstleistungsrichtlinie, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, sicherzustellen, dass Dienstleistungserbringer sämtliche Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und die Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeiten über einheitliche Ansprechpartner elektronisch abwickeln können. Möchte beispielsweise ein Frisör aus Portugal seine Dienstleistung in einer saarländischen Stadt anbieten, wendet er sich an den einheitlichen Ansprechpartner im Saarland, um sich auf elektronischem Wege zu informieren und ggf. an dieser zentralen Stelle einen elektronischen Antrag zur Anmeldung eines Gewerbes zu stellen. Der einheitliche Ansprechpartner hat sodann die im Rahmen einer Gründung anfallenden vielfältigen Einzelgenehmigungen beispielsweise des zuständigen Finanzamtes, der zuständigen Meldebehörde, der Industrie- und Handelskammer, der Berufsgenossenschaft usw. zu organisieren und zu koordinieren; er fasst die Einzelgenehmigungen zusammen und teilt dem Antragsteller das Gesamtergebnis mit. Dabei sichert er diesem durch zu schaffende Transparenz jederzeit Einblick in die Einzelverfahren zu eine alles in allem neue und sehr komplexe Dienstleistung.

Zur Erledigung dieser Aufgabe ist ein elektronisches System einzusetzen, über das alle relevanten Informationen zu den Verwaltungsleistungen und den dazugehörigen Services ebenso wie deren Abwicklung dem Einheitlichen Ansprechpartner und damit dem Antragsteller bereitgestellt werden können. Da die EU-Dienstleistungsrichtlinie auch Genehmigungsfiktionen nach Ablauf bestimmter Fristen vorsieht kommt einer stringenten Datenkommunikation zwischen den Verwaltungen eine äußerst wichtige Bedeutung zu. Eine Herausforderung hierbei ist die Vernetzung verschiedenster Systeme, wie sie gegenwärtig in der öffentlichen Verwaltung vorkommen. Das Präsidium des Saarländischen Städte- und Gemeindetages hat in einem kürzlich gefassten Beschluss festgestellt, der Zweckverband eGo-Saar könne im Saarland aufgrund der hier bei der Zusammenarbeit der kommunalen Seite institutionalisierten einmaligen Struktur einziger Einheitlicher Ansprechpartner sein. Die Landesregierung, die hierüber informiert ist, hat ihre Entscheidung über die Ansiedlung des Einheitlichen Ansprechpartners noch nicht getroffen.
Unabhängig davon wird der Zweckverband eGo-Saar bei der flächendeckenden Umsetzung der für die Abwicklung der EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendigen Organisation mitarbeiten müssen.

Frist der EU zur Umsetzung der Vorgaben ist der 27.12.2009.