Beginn Vorbereitung der Ausschreibung ePR: Dezember 2010
Ziel:
Das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts vom 19. Februar 2007 sieht vor, dass Perrsonenstandsregister Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister, Sterberegister) ab 1. Januar 2009 elektronisch geführt werden. Die Beurkundungen in einem
Personenstandsregister sind nach ihrem Abschluss in einem weiteren elektronischen Sicherungsregister zu speichern. Die Reform sieht weiterhin vor, dass die Länder zentrale Register einrichten dürfen zu dem Zweck, die Registereinträge aller angeschlossenen Standesämter zu erfassen und diese sodann für alle angeschlossenen Standesämter zugänglich und verwertbar zu machen.Bei der im Saarland hinsichtlich der kommunalen Zusammenarbeit im Zweckverband eGo-Saar bestehenden Organisationsstruktur könnte es sich anbieten, unter Nutzung der vom eGo Saar mittlerweile geschaffenen Infrastruktur (eGo-NET) die Personenstands- und Sicherungsregister zentral einzurichten und zu betreiben. Zur weiteren Klärung der durch die Personenstandsrechtsreform im Saarland umzusetzenden Strategien hat der Zweckverband eGo-Saar mit dem Fachverband der Saarländischen Standesbeamten e.V. sowie mit den zuständigen Stellen des Landes Kontakt aufgenommen.
Hintergrund:
Als ein Ergebnis der Kontaktaufnahme nahm die Projektgruppe ePR (Kompetenzteam elektronisches Personenstandsregister) im Dezember 2010 ihre Arbeit auf. Die Beschaffung des elektronischen Personenstandsregisters erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern des Fachverbandes der saarländischen Standesbeamten e.V., der Standesamtsaufsicht, des Ministeriums für Inneres und Europaangelegenheiten, der Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie Kollegen der Informationstechnik. Neben der Auftaktsitzung im Dezember 2010 gab es im 1. Quartal 2011 drei weitere Sitzungen zur Erstellung des Fachkonzeptes.