Es gelten die folgenden Bedingungen:
Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Sollte es sich um sensible und vertrauliche Daten handeln, kann man zur Übermittlung auch die Virtuelle Poststelle nutzen.
1. Grundsätze der elektronischen Kommunikation:
1.1 Formfreie Vorgänge:
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf den Internetseiten der jeweiligen Behörde oder an die in den Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen geschickt werden.
1.2 Formfreie, jedoch vertrauliche (verschlüsselte) Vorgänge:
Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, jedoch vertraulich (verschlüsselt) übermittelt werden sollen, benutzen Sie bitte die virtuelle Poststelle eGo-MAIL. Hierbei werden die übermittelten Nachrichten mittels Ende-zu-Ende- Verschlüsselung vor unberechtigter Einsichtnahme geschützt.
1.3 Formgebundene Vorgänge:
Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie an die virtuelle Poststelle eGo-MAIL der Landes-, Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung rechtsverbindlich und sicher elektronisch schicken.
2. Rahmenbedingungen für die Nutzung von eGo-MAIL:
Sie haben die Möglichkeit an jede übermittelte Nachricht Dateianhänge (Anlagen) hinzuzufügen. Diese dürfen eine maximale Größe von 30 MB nicht überschreiten.
Da in den Landes- und Kommunalverwaltungen nicht alle Dateiformate verarbeitet werden können, sind nur folgende gängige Formate zur Übermittlung zugelassen:
Textformate: txt, .rtf
Sonstige: pdf, zip
Falls Sie zip-Dateien verwenden, können Sie auch Dokumente mit aktiven Inhalten (z.B. Makros) übermitteln.
Die Abgabe von Angeboten nach Vergabeverfahren, z.B. VOB, VOL, auf dem elektronischen Weg wird ausgeschlossen.
Die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in der übermittelten Visitenkarte ist zwingend erforderlich. Die Verwendung eines Pseudonyms ist nicht zulässig.
Übersandte Vorgänge, die diesen Rahmenbedingungen nicht entsprechen, erlangen keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung der Behörde.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Bescheid bzw. die Rückmeldung der Behörde derzeit noch per Briefpost erfolgt.
3. Datenschutz:
Alle persönlichen Daten werden im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.